6    Ein- und Ausreise - so klappt's problemlos

6.1 Ausweise, Pässe, Führerschein, Visum

6.2 Zollbestimmungen

6.3 Impfung

6.4 Verkehrsmittel

6.5 Mautgebühren

6.6 Haustiere

6.7 Stromspannung


6.1 Ausweise, Pässe, Führerschein, Visum

Wenn man als Tourist oder Geschäftsreisender in Japan einreisen möchte und der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert, benötigen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein nur einen gültigen Reisepass. Man benötigt kein Visum. Dies wird nur benötigt, wenn man in Japan einer Erwerbstätigkeit, einer Berufsausbildung  oder einem Studium nachgehen möchte.

Möchte jemand unter diesen Bedingungen in Japan einreisen, wird am Flughafen in Japan bei der Einreise für 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis (Temporary Visitor) ausgestellt. Eine Verlängerung auf 180 Tage (sowohl für Touristen als auch für Erwerbstätige) ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage an das Einwohnermeldeamt Ihres Aufenthaltsortes in Japan. Man erhält ein Dokument mit Lichtbild, welches als „Certificate of Alien Registration“ bekannt ist und immer mitzuführen ist. Eine weitere Verlängerung ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Kinderausweise werden bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt. Vom 10. bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich. Nur, wenn der entsprechende Elternteil mit nach Japan einreist, ist dies noch erlaubt. Ein eigener Kinderausweis ist jedoch empfehlenswert. Für die Kinder gelten die gleichen Visumbestimmungen wie für die Eltern.

Als Staatsbürger eines anderen Landes sollte man sich für die Einreise bei der japanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung erkundigen, ob man ein Visum beantragen muss. Laut den neuen Einreisebestimmung werden von ausländischen Staatsbürgern, die einreisen möchten, Fingerabdrücke genommen und ein Foto von Ihnen gemacht, damit ein Einreisebeamter eine Überprüfung für die Einreise dieser Person  machen kann. Falls man sich dieser gesetzlich verpflichteten Vorschrift nicht unterwerfen will, wird einem die Einreise nach Japan verweigert, und es wird verlangt, dass man das Land verlässt. Ausnahmen sind:

1. ausländische Staatsangehörige mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten eine Sonderkategorie

2. Personen unter 16 Jahren

3. Wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung als „Diplomat“ oder „Offizieller“ erhält,

4. Personen, die von nationalen Verwaltungsbehörden eingeladen werden

5. Personen, die per Verordnung mit den Punkten 3-4 gleichgestellt werden.

6. Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-In registrieren lassen und bei der Einreise über ausreichendes Geldmittel, Unterlagen als Nachweis über Zweck des Besuches sowie Hin- und Rückflugticket verfügen.

Visum für Japan
Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen benötigen vor der Einreise ein Visum, welches bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden kann. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei erhaltenem Visum im Reisepass erteilt. Es wird ein Aufenthaltsstatus zugeteilt, der sich nach dem Aufenthaltszweck richtet. Dementsprechend wird die Aufenthaltsdauer festgelegt. Entsandte Bedienstete deutscher Institute sowie Familienangehörige mit gültigen Pässen benötigen kein Visum und unterliegen auch nicht der Meldepflicht bei den Einwohnermeldeämtern.

Unterlagen und Beantragung des Visums

  • Antragsformular
  • Passfoto
  • Gültiger Pass mit mindestens 1 leeren Seite
  • Ticket mit Hin- und Rückflug
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • Zahlungsbeleg für die Visumsgebühren
  • Nachweis über Unterkunft oder Reisepläne

Preise & Gültigkeit

  • Gültigkeit des Visums bis 90 Tage, je nach Nationalität und Besuchsgrund.
  • Preise können abhängig von der Nationalität stark variieren. Für Bürger vieler Länder ist die
  • Ausstellung des Visums kostenlos.
  • Je nach Nationalität und Besuchsgrund kann die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monaten dauern
  • Visaarten: Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum

Führerscheine in Japan
Die in Deutschland ausgestellten Führerscheine sowie sämtliche andere internationale Führerscheine, werden in Japan anerkannt. Sie werden jedoch nur anerkannt, wenn man eine japanische Übersetzung des Führerscheines mit sich führt. Sofern man eine Übersetzung hat, kann man den Führerschein ein Jahr ab Einreisedatum in Japan nutzen.

Ab einen Aufenthalt über einem Jahr ist die Umschreibung vorgeschrieben. Hierzu benötigt man einen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, die Alien Registration Card, den deutschen Führerschein mit Übersetzung sowie das Bestehen eines Sehtests, der bei der japanischen Führerscheinstelle durchgeführt wird. Die Übersetzung des Führerscheins kann das Generalkonsulat vornehmen. Dafür benötigt man:

  • Das Original oder eine beglaubigte Fotokopie des zu übersetzenden Führerscheines
  • Gebühr von 30 € bzw. derzeit 5.000 Yen
  • Briefmarken im Wert von 3,05 € für die Übersendung nach Deutschland


6.2 Zollbestimmungen

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Nach Japan dürfen zollfrei mitgeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak,
  • 57 ml Parfüm,
  • Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 Yen (1.537,87€)

Schusswaffen, Munition, Drogen, obszöne Zeitschriften, Fleisch sowie Pflanzen mit Erde sind verboten.

Aus Japan
dürfen zollfrei ausgeführt werden:

  • Spirituosen: 3 Flaschen à 760 ml ab 20 Jahren
  • 400 Zigaretten, 500g Tabak oder 100 Zigarren – bei mehreren Arten von Tabak insgesamt maximal 500g
  • 75 ml Parfum
  • Waren unter 200.000 Yen (1.537,87€) (es werden nur Waren von einem Wert über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt)
  • Der Gesamtwert aller anderen Gegenstände darf die Grenze von 200.000 Yen (1.537,87€) nicht überschreiten.


6.3 Impfung


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Zur Einreise nach Japan sind keine Impfungen gesetzlich vorgeschrieben. Als sinnvoll wird jedoch ein Impfschutz gegen Polio, Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie angesehen. Wer sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchte, der sollte sich zusätzlich noch gegen Hepatitis B impfen lassen. Im Süden Japans gibt es einige Inseln, auf denen die Japanische Enzephalitis verbreitet ist. Möchte man dorthin reisen, sollte, nach Absprache mit einem Arzt, eine Impfung erfolgen.


6.4 Verkehrsmittel

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Flugzeug
Möchte man nach Japan reisen, ist ein Flug die beste Methode. Über 40 internationale Fluggesellschaften fliegen Tokio und Osaka an. Zudem gibt es Weiterflugmöglichkeiten in andere japanische Städte. Es gibt sowohl Direktflüge (ca. 800 EUR), als auch Flüge mit Zwischenstopp. Wer direkt fliegt, zahlt zwar etwas mehr, ist aber schon in ca. 11 Stunden in Japan. Wer einen Zwischenstopp in Kauf nimmt, der kann oft einen günstigeren Flug bekommen (schon ab 400 EUR). Die Reisedauer erhöht sich aber um ca. 6 Stunden.

Japan verfügt über ein sehr gut ausgebautes Flugnetz. Zu den größten und wichtigsten Fluggesellschaften gehören All Nippon Airways (ANA) und Japan Airlines (JAL), welche für den gesamten nationalen als auch internationalen Personenverkehr zuständig sind. Zusätzlich gibt es noch eine Vielzahl an kleineren nationalen Fluggesellschaften.

In Japan gibt es viele große Flughäfen. Zu den wichtigsten und größten Flughäfen gehören Central Japan International Airport in Tokoname, Flughafen Osaka-Itami und Kansai sowie der Narita International Airport in Tokio. Obwohl der 4.größte Flughafen weltweit in Tokio-Haneda ist, werden dort nur Inlandsflüge abgewickelt.

Schiff
Möchte man per Schiff nach Japan reisen, kann man dies mit der Transsibirischen Eisenbahn tun. Man fährt bis nach Wladiwostok und nimmt dann die Fähre nach Niigata. Diese Art der Anreise ist zwar reizvoll, aber sehr teuer und ohne ein Reisebüro kaum zu realisieren. In der Regel ist die Anreise per Flug günstiger und vor allem schneller.

In Japan gibt es rund 22 große Seehäfen, welche vom Ministerium vom Land administriert werden. Diese sind: Chiba, Tokio, Hiroshima, Niigata, Nagoya, Himeji, Kawasaki, Tomakomai, Fushiki/Toyama, Kitakyushu, Senda/ Shiogama, Yokkaichi, Muroran, Osaka, Shimizu, Sakai/Senpoki, Shimonoseki, Wakayama und Yokohama.

PKW
In Japan herrscht, der für uns sehr ungewohnte Linksverkehr. Ein Auto besitzen vor allem die Menschen, die auf dem Land oder in kleineren Städten wohnen. Zur Zulassung eines Fahrzeuges benötigt man einen Parkplatznachweis, da die Städte sehr dicht bebaut sind. Der Verkehr in Japan ist den zeitgemäßen Anforderungen angepasst. Japan verfügt über ein Straßennetz von rund 1852.207 Kilometer. Davon sind rund 14.114 Kilometer Autobahnstrecken. Auf den überregionalen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von entweder 80 oder 100 km/h.

Ein Problem, welches besonders für Touristen oft zum Verhängnis wird, sind die fehlenden Straßennamen. Nur wenige größere Städte wie auch Tokio besitzen gerade eine Handvoll wichtiger Straßen mit Namen. Selbst geschulte Taxifahrer haben mitunter Schwierigkeiten den Weg zu finden. Schließlich werden die Häuser meist nach geografischer Lage sowie Auffälligkeiten wie markante Gebäude oder naheliegende bekannte Geschäfte bezeichnet.

In Japan gilt die 0-Promille-Grenze. Wer erwischt wird, bezahlt eine hohe Geldstrafe von mehreren Tausend Euro und jeder Mitinsasse wird, wie der  Fahrer auch, bestraft. Von Drogen sollte man in Japan nicht nur am Steuer, sondern auch grundsätzlich die Finger lassen. Wird man auch nur mit der kleinsten Menge an Drogen erwischt, muss man mit einer Gefängnisstrafe oder Ausweisung mit behördlicher Übergabe rechnen. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollte man sich unverzüglich mit der Botschaft in Tokio oder dem Generalkonsulat Osaka-Kobe in Verbindung setzen.

Als Tourist ist man deshalb besser beraten, wenn man darauf verzichtet, selber mit dem Auto durch Japan zu fahren. Für die Fortbewegung im Land empfehlen sich die öffentlichen Verkehrsmittel oder für kürzere Strecken auch ein Taxi.

Taxis
Die wichtigste Regel für die Fahrt mit einem Taxi lautet: niemals die Autotür anfassen. Die hinteren Türen bedient der Fahrer von seinem Sitz aus. Es gilt als sehr provinziell, wenn man dies nicht weiß. Fahrgäste sitzen grundsätzlich hinten. Der Taxifahrer trägt während der Fahrt weiße Handschuhe und eine Uniform. Vergessen Sie nicht die Zieladresse auf Japanisch mitzunehmen, da die meisten Taxifahrer kein Englisch sprechen können. Da Japan das Land mit dem höchstens Lebenshaltungskosten weltweit ist, sind die Taxipreise entsprechend hoch. Der Grundpreis für die ersten 2 km beträgt 600 Yen (ca. 4,74 EUR), danach werden pro 350 m 100 Yen (ca. 0,79 EUR) berechnet. Ein Taxi ist somit für längere Fahrten wie zum Flughafen nicht geeignet. Ein großer Spaß ist eine Fahrt in einem Großraumtaxi. Diese haben nämlich meist eine Karaokemaschine an Bord, an der sich die Fahrgäste austoben können.

Bus
Es gibt nur wenige Gebiete, die mit dem Schienenverkehr schlecht erreichbar sind. Hier wird meist dann auf Überlandbusse zurück gegriffen. Jede größere Stadt verfügt über eine Vielzahl an Buslinien. Für kleinere Wege empfiehlt sich die Fahrt mit einem Bus. Man sollte jedoch die Stoßzeiten vor 9.00 Uhr morgens und zwischen 16.30 und 19.00 Uhr meiden. Ansonsten sind die Busse meist halb leer.

In Japan steigt man, anders als hierzulande grundsätzlich hinten in den Bus ein. Das Bezahlen des Bustickets in Japan ist komplizierter, als wir es gewohnt sind. Auf dem Land gibt es vor allem Busse, bei denen pro Station bezahlt werden muss. Daher ist es zu empfehlen, sich beim Einstieg ein Ticket zu nehmen. Auf diesem steht die Einstiegshaltestelle drauf. Beim Aussteigen kann man das Ticket dann beim Fahrer bezahlen. So ist es für Touristen am einfachsten. In Großstädten beträgt die Pauschale für ein Busticket 240 Yen (ca. 1,90 EUR). Man sollte daran denken, dass beim Umsteigen wieder der volle Ticketpreis fällig wird. Bleibt die hintere Tür eines Busses einmal verschlossen, bedeutet dies, dass er überfüllt ist und keine Fahrgäste mehr aufgenommen werden. In solch einem Fall muss man sich nur eine kurze Zeit gedulden, denn schon nach ein paar Minuten kommt ein Entlastungsbus.

Schienenverkehr
Japans besitzt ein Schienennetz von 23.577 km Länge. Davon werden rund 80% der Strecken  von sieben Eisenbahngesellschaften bedient. Die anderen 20% werden von privaten Unternehmen und kleineren Linien bedient.

Japan verfügt über 14 U-Bahn-Gesellschaften. Folgende Städte besitzen ein U-Bahnnetz: Tokio, Kyoto Fukuoka, Kobe, Nagoya, Osaka, Sapporo, Sendai, und Yokohama. Als größter Passagierbahnhof weltweit gilt der Bahnhof Shinjuku in Tokio.

Wenn man sich in Japan schnell fortbewegen möchte oder man eine längere Strecke zurücklegen muss, dann tut man das am besten mit der U-Bahn. Die ist im Gegensatz zum Bus auch noch günstiger. Für ein 24-Stundenticket bezahlt man 710 Yen (ca. 5,61 EUR). In den U-Bahn-Stationen finden sich zwei unterschiedliche Fahrkartenautomaten. An dem einen kann man die gängigsten Tickets kaufen, der andere bietet auch Monatsabos an. Wenn man nicht weiß, wie viel eine Fahrt kostet, kann man sich ein Minimalticket für 160 Yen (ca. 1,26 EUR) kaufen und die Differenz an der Zielstation nachbezahlen. Nun muss man noch den richtigen Eingang zur gewünschten Linie finden und darauf achten, dass wenn man sein Ticket bei der Barriere einschiebt, man es auch am Ende wieder in Empfang nimmt. In der U-Bahn selbst hängt über den Türen ein Linienplan, auf dem die aktuelle Station aufleuchtet, so kann man die richtige Haltestelle nicht verpassen. Wenn die U-Bahn einmal zu voll ist, und man die Tafel nicht erkennen kann, kann man die Stationen zählen oder auf die Durchsagen des Fahrers achten. Am Zielort angekommen muss man wieder durch eine Barriere. Hier wird das Ticket einbehalten. Hat man das richtige Ticket gewählt, öffnet sich die Barriere - erscheint ein rotes Kreuz, hat man zu wenig bezahlt. In diesem Fall wendet man sich an einen Bahnbeamten, der immer vor Ort ist und bezahlt bei ihm den Differenzbetrag. Dank modernster Technik weiß dieser schnell, wie viel man nachbezahlen muss. So kommt es nur selten zur Komplikationen oder langen Wartezeiten.

Wer in Japan ist und keine Angst vor Geschwindigkeit hat, sollte es nicht versäumen, mit einem Fernverkehrszug zu fahren. Diese Züge werden bis zu 320 km/h schnell. Es gibt drei verschiedene Superschnellzüge in Japan, die Shinkansen Züge. Der „Langsamste“ ist der Kodama (Echo), ein Zug der Serie 0. Er hält an allen Stationen und erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 210 km/h. Der Hikari (Licht) ist der üblichste Zug. Er hält auf der Strecke von Tokio bis Osaka ca. 8-mal. Es ist ein Zug der Serie 100, der eine Reisegeschwindigkeit von 240 km/h hat. Der schnellste Zug ist der Nozomi (Hoffnung) aus der Serie 500, der bis zu 320 km/h schnell werden kann. Zu dem Zugticket sollte man auch immer eine Reservierung erwerben. In den Zügen (nicht im Nozomi) gibt es zwar auch nicht reservierte Plätze, diese könnten aber besetzt sein. Hat man Ticket und die Reservierung in der Tasche, steht einer rasanten Fahrt durch Japan nichts mehr im Wege. Eine Fahrt von Tokio nach Osaka kostet etwa 12.000 Yen (ca. 94,87 EUR).

Japan Rail Pass
Wenn man in Japan viel unterwegs ist, ist der Japan Rail Pass optimal. Dieser Pass ermöglicht die Fahrt in japanischen Zügen. Ausgenommen ist der Schnellzug Nozomi und private Bahnlinien, leider gehören auch die U-Bahnen dazu. Gültig ist der Pass aber in allen Regionalbussen der JR-Busgesellschaften (Japan Rail). Der Japan Rail Pass kann in Japan selber nicht erworben werden, er muss noch vor Reiseantritt im Heimatland gekauft werden. Im Heimatland bekommt man einen Gutschein für den Pass ausgestellt, denn man an den Reiseinformationen der japanischen Bahnhöfe in einen Japan Rail Pass umtauschen kann. In Deutschland können diese Gutscheine ebenfalls erworben werden. Die Adresse lautet: ANA Düsseldorf, 2nd Floor, Berliner Allee 26, 40212 Düsseldorf

Einen Rail Pass bekommen nur ausländische Gäste, die Japan touristisch besuchen. Dies muss auch durch einen Stempel im Pass vermerkt sein. Als zeitweiliger Besucher darf man Japan für 15 bis 90 Tage zu touristischen Zwecken bereisen. Der Pass kann daher nur von Personen erworben werden, die diesen entsprechenden Stempel im Pass vorweisen können.

Klasse

1. Klasse

2. Klasse

1. Klasse

2. Klasse

Gültigkeit

Erwachsener

Erwachsener

Kind

Kind

7 Tage

37.800¥/~298€

28.300¥/~223€

18.900¥/~149€

14.150¥/~112€

4 Tage

61.200¥/~484€

45.100¥/~357€

30.600¥/~242€

22.550¥/~178€

21 Tage

79.600¥/~629€

57.700¥/~456€

39.800¥/~315€

28.850¥/~228€

Die Preise können je nach Wechselkurs abweichen
Kind: 6-11 Jahre

Zu Fuß
Als Tourist muss man Japan auch unbedingt zu Fuß erkunden, denn nur so kann man das echte Japan erleben. Das heißt die Menschen, ihre Kultur und ihren Alltag. Beim Überqueren einer Straße muss man aufpassen. Da Linksverkehr herrscht, muss man immer erst nach rechts schauen, um zu sehen, ob ein Auto kommt. Überquert man eine Straße an einer belebten Kreuzung, sollte man dies zügig tun, denn nachdem die geschlossene Fußgängergruppe die Straße überquert hat, wird sie schnell wieder von Autos beherrscht. An belebten Orten wie Bahnhöfen wird einem auffallen, dass Japaner beim Gehen nicht bummeln. Sie sind immer zügig unterwegs. Deshalb sollte man sich am besten dem Tempo anpassen. Den Bürgersteig müssen sich die Fußgänger mit Radfahrern teilen. Dies funktioniert ganz gut, solange man keine unvorhersehbare Laufrichtung einschlägt. Die Radfahrer bemühen sich mit großem Abstand an den Fußgängern vorbeizufahren. Wenn man also ein Schaufenster bestaunen oder stehen bleiben will, sollte man auch immer an die anderen Verkehrsteilnehmer denken.


6.5 Mautgebühren

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In Japan wird eine relativ hohe Gebühr auf die Benutzung vieler Autobahnen, Brücken, Tunneln und Panoramastraßen erhoben. Das mautpflichtige Autobahnnetz umfasst rund 7.000 Kilometer. Weitere 2.000 km sind in Planung.

Viele Autobahnen sind privat organisiert, so dass die Preise unterschiedlich sind. Die Gebühren richten sich zwar nach dem Fahrzeug (Motorrad, PKW und LKW) sind aber von der Strecke abhängig. So kann es passieren, dass man für eine zehn- bis fünfzehnminütige Strecke bis zu 1000 Yen (7,85€) zahlen muss. Auf mautpflichtigen Landstraßen beginnen die Gebühren bei 1 Euro, auf Autobahnen bei ungefähr 5 Euro. So kostet eine Strecke von 80 km auf der Autobahn umgerechnet ca. 16,50 Euro (2100 Yen). Anbei ein paar interessante Beispiele:

Tokyo/Ueno nach Narita (auch Flughafen)
2200 Yen – 2500 Yen (17,28€ - 19,63€) je nach Strecke

Tokyo/Ueno nach Nikko
ca. 4500 Yen (bei 145km) also ca. 35 Euro

Tokyo/Ueno nach Fuji-Yama
ca. 4200 Yen (bei 135km) also ca. 33 Euro

Tokyo/Ueno nach Osaka-Kita (also Osaka Nord)
ca. 12.200 Yen (bei 523km) also ca. 95 Euro

Tokyo/Ueno nach Hiroshima
17.900 Yen (bei 853km) also ca. 140 Euro


6.6 Haustiere

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Oft lässt man seine Haustiere ungerne Zuhause zurück, wenn man einen Urlaub plant. Doch nicht immer erweist sich die Mitfuhr ins Urlaubsland als einfach. Vor allem bei einer Japanreise sollte man sich dies gut bedenken. Schließlich erwartet das Tier auch eine lange Einreise, welche sehr viel Energie kosten.

Wer mit seinen Haustieren nach Japan reisen möchte, muss diese mindestens 40 Tage vor der Einreise bei der Einfuhrregistrierung „Animal Quarantäne Service“ schriftlich anmelden.

Bei Hunden und Katzengelten umfangreiche Anforderungen:

  • Identifizierung mit Mikrochip + EU- Heimtierausweiss/ Impfausweis
  • 2 Tollwutschutzimpfungen im Abstand von 30 bis 180 Tagen vor Einreise
  • Bluttest der Tollwutantikörper im Blut
  • Antrag der Einfuhrregistrierung
  • Quarantänezeit von 12 Stunden bei Hunden u. Katzen ist Pflicht. Sollten alle Kriterien nicht erfüllt werden, ist eine Quarantänezeit von bis zu 180 Tagen möglich, das Tier kann aber besucht werden
  • Am Flughafen von Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Für die Einfuhr von Vögeln muss bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens eine Importbestätigung vorgelegt werden.

Bei Nagetieren muss ein vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.

Eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesamt für Veterinärwesen kann in allen Fällen verlangt werden.


6.7 Stromspannung

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Grundsätzlich sehen die Steckdosen in Japan genauso aus, wie in den USA: zwei senkrechte Schlitze. Die Stecker nennen sich A-Stecker und haben zwei senkrechte, längliche Metallkontakte. Es gibt auch B-Stecker und Steckdosen, allerdings sind diese nicht weit verbreitet und sehr schwer zu finden.

Die gängige Netzspannung beträgt nur 100 Volt, also nicht halb so viel wie in Deutschland, deswegen kann es passieren, dass sich ein Gerät gar nicht erst einschalten lässt, weil es nicht genügend Strom bekommt. Ladekabel für Handys, Kameras oder tragbare Spielkonsolen sind heutzutage so konstruiert, dass sie auch bei niedriger Spannung arbeiten. Laptops arbeiten ohnehin mit Überspannungsschutz.

Die Netzfrequenz beträgt, wie in Deutschland, in den meistens Gebieten 50 Hz. Es gibt aber auch Gegenden - hauptsächlich im westlichen Teil Japans – in denen die Frequenz 60 Hz beträgt. Besonders in und um Osaka, Kyoto, Nagoya und Hiroshima ist daher bei der Benutzung mitgebrachter elektrischer Geräte Vorsicht geboten. Reisen Sie mit elektronischen Geräten, die nicht mit 100 Volt oder 50 Hz betrieben werden können, benötigen Sie einen Stromwandler. Ebenso wird ein Adapter gebraucht, wenn der Netzstecker eine andere Form hat. Es würde sich demnach lohnen vor der Abreise einen kombinierten Stromwandler plus Adapter-Stecker zu kaufen.

In den Hotels gibt es meistens zwei verschiedene Steckdosen: 110 V und 220 V für Haartrockner, Rasierapparate, Reisebügeleisen etc.

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