9.1 Währung und Zahlungsmittel
9.3 Geldwechsel, Geldautomaten und Banken
9.4 Kartenzahlung – EC und Kreditkarten - Kartensperrung
9.6 Reiseschecks
9.1 Währung und Zahlungsmittel
Die Währung in Japan ist der Yen. Nach dem US-Dollar und dem Euro ist der japanische Yen eine der am meisten benutzten Hartwährungen der Welt.
Es gibt nur eine begrenzte Zahl von Hotels, Restaurants und Souvenirgeschäften, die auch ausländische Währungen akzeptieren.
Die Währung, die ohne Probleme akzeptiert wird, ist der US-Dollar. Bei der Bezahlung in Euro könnte es gelegentlich Schwierigkeiten geben.
9.2 Trinkgeld
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Ein perfekter Service ist in Japan selbstverständlich und muss nicht durch Trinkgeld ausgeglichen werden, daher ist dieses weder in Restaurants noch in Taxis oder für Kofferträger üblich. Ganz im Gegenteil: man sollte es sogar vermeiden, da es als respektlos und beleidigend gilt.
Bei den Übernachtungen in Japan kommt dahingegen ein Aufpreis für Bedienung hinzu.
Wer aber doch gerne Trinkgeld geben möchte, um guten Service anzuerkennen, kann dies mit kleinen Geschenken oder 1 – 2 Dollar tun.
9.3 Geldwechsel, Geldautomaten und Banken
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Um sich unnötige Hektik zu ersparen sollte man vor Reisebeginn schon sein Geld wechseln. Bei kleineren Bank- Filialen sollte man einige Tage im Voraus bestellen, weil erst Yen geordert werden müssen.
Geldautomaten sind zwar in allen Städten Japans verfügbar, viele akzeptieren aber keine ausländischen Kredit- oder Cash-Karten. Ausnahme ist die Japanische Postbank. Die Geldautomaten der Japanischen Postbank haben auch Englische Bedienungshinweise.
An vielen Geldautomaten in Japan wird Biometrie als Sicherheitsmerkmal verwendet. Viele Zahlungsmethoden laufen über einen Fingerabdruck. In den verschiedensten Bereichen gibt es unterschiedliche Methoden zur Identifizierung einer Person.
Die meistens Geldautomaten sind abends nicht mehr zu gängig. Wochentags ab ca. 20.00-21.00 Uhr und am Wochenende ab 18.00 Uhr. In einigen Städten sind die Geldautomaten bis um 23.00 Uhr geöffnet. Danach ist es sehr schwer auch an sehr beliebten Orten an Geld zu kommen.
Zu empfehlen sind auch die Postämter oder die Seven-Eleven-Filialen (Ein große Firmenkette die auch einen Firmensitz in Tokio hat), dort werden überwiegend ausländische Karten angenommen und sie haben 24 Stunden am Tag geöffnet.
Bei vielen Banken und bei autorisierten Wechselstuben kann man bei Vorlage des Reisepasses Yen eintauschen. Die meisten großen Banken wechseln Geld und die Kurse sind ungefähr fast überall gleich. Bei größeren Beträgen ab 500 Euro könnte es Probleme geben. Größtenteils ist das nur möglich wenn man dort ein Konto hat. Die Wechselstuben nehmen Bargeld ohne Gebühren und wechseln fast zum Tageskurs.
In internationalen Flughäfen wie Tokio und Osaka sind die Wechselstuben während normaler Geschäftszeiten geöffnet.
9.4 Kartenzahlung – EC und Kreditkarten - Kartensperrung
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Japan ist überwiegend ein Bargeldland. Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club, und Master Charge werden in vielen Hotels, Geschäften und Restaurants angenommen. In kleinen Geschäften kann man allerdings nur in Bar bezahlen. Auch wenn mit Kreditkarte bezahlt werden kann, gilt dies erst ab einen Mindestbetrag. Dieser ist von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich..
Mit der Kreditkarte lässt sich gegen Gebühr Geld abheben, wobei zu beachten ist, dass nicht alle Banken fremde Kreditkarten akzeptieren.
Am unkompliziertesten sind die japanischen Postbanken oder die Seven –Eleven Filialen.
Dank der geringen Kriminalität ist es nicht gefährlich, größere Geldbeträge mit sich zu führen.
Kartensperrung
Im Falle des Verlustes sollte die Karte sofort gesperrt werden. Folgende Nummern stehen zur Verfügung:
Diners Club: +49 - 69 66 16 61 23
Eurocard/Mastercard: 001 - 31 42 75 66 90
Visa Deutschland: 001 - 410 581 38 36 (kostenloses R-Gespräch möglich)
allgemeine Kartensperrung: (0049) 116116
9.5 Steuern
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In Japan ist die Mehrwertsteuer nicht automatisch in den Preisen enthalten. Der Steuersatz beträgt 5%. Oft ist die Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht enthalten und wird erst an der Kasse dazugerechnet. Bei Hotels der gehobenen Klasse ist ein Bedienungszuschlag von 10% als eine Art Trinkgeld häufig schon eingerechnet. In günstigeren Hotels gibt es in der Regel keinen Bedienungszuschlag.
Es gibt noch andere Arten von Steuern, wie z.B.: Körperschaftssteuer, Einwohner,- Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Es werden Steuern sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene erhoben.
Körperschaftssteuer
Unternehmen, die nach dem Körperschaftssteuergesetz körperliche Arbeit verrichten oder betreiben, müssen Körperschaftssteuer bezahlen. Ergänzt wird sie durch die Körperschaftseinwohnersteuer und eine lokale Gewerbesteuer.
Wenn eine ausländische Gesellschaft eine in Japan körperschaftssteuerpflichtigen Gesellschaft gleicht, ist die Körperschaftssteuer auch zu entrichten.
Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die über keine Rechtspersönlichkeit verfügen, unterliegen hinsichtlich des in Japan erwirtschafteten Einkommens der Körperschaftssteuer.
Lediglich Firmen, die im Bereich Marketing, Werbung, Marktforschung oder ähnlichen Dienstleistungen auf dem japanischen Arbeitsmarkt tätigt sind, sind von dieser Steuerpflicht befreit.
Die Bemessungsgrundlage ist das Nettoeinkommen des jeweiligen Unternehmens.
Die Höhe des Steuersatzes ist von einer Kombination aus Eigenkapital und Umsatz abhängig. Bei kleinen und mittleren Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von weniger als 8 Mio. Yen, wird seit dem 01.04.2009 bis zum 31.03.2011 der Steuersatz gesenkt.
Bei einem Eigenkapital, das mehr als 100 Mio. Yen beträgt, liegt der Steuersatz bei 30%.
Verfügt man über kein Eigenkapital oder ist dieses geringer als 100 Mio. Yen , so liegt der Steuersatz bei 22%. Seit dem 1.04.2009 bis zum 31.03.2011 bei 18%.
Einwohner- und Gewerbesteuer
Unternehmen unterliegen auch einer präfekturalen und kommunalen Einwohnersteuer. Die kommunale Einwohnersteuer beträgt bei der Körperschaftssteuerschuld zwischen 12,3% und 14,7%, sowie einer Kopfsteuer von 120.000 und 492.000 Yen.
Bei einer körperschaftssteuerlichen Einwohnersteuer beträgt der Steuersatz zwischen 5% und 6%. Dazu fällt eine Kopfsteuer, abhängig von der Höhe des Eigenkapitals, von 20.000 bis 800.000 Yen an.
Die Gewerbesteuer liegt bei 5% bis 9,6% des Gewinns. Sie kann im Rahmen der nationalen Körperschaftssteuererklärung abgesetzt werden.
Die Gesamtbelastung bei einem kleinen Unternehmen durch Körperschaftssteuer, Einwohner,- Gewerbe und kommunaler Einwohnersteuer liegt bei 40% bis 41%.
Einkommensteuer
Personen, die in Japan ansässig sind, müssen auf das Welteinkommen Einkommensteuer entrichten. Nur Personen, die nicht als Ansässige gelten, entrichten auf ihr in Japan erzieltes Einkommen Steuern.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht zwischen Deutschland und Japan seit 1966 ein Abkommen. Ergänzt wird dieses Abkommen durch mehrere in Kraft getretene Protokolle von 1967, 1979 und 1983.
9.6 Reiseschecks
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Es ist zu empfehlen, anstelle von ausländischem Bargeld, Reiseschecks in der jeweiligen Währung mitzunehmen.
Reiseschecks werden bei führenden Banken, Hotels, Ryokans (Reisegasthäusern) und Kaufhäusern in größeren Städten angenommen.
Noch besser wäre es, sich vor Reisebeginn Reiseschecks von American Express oder Thomas Cook zu besorgen. Diese werden von einigen Banken und von Hotels, in denen man zu Gast ist, gebührenfrei eingelöst.