11 Sicherheit - bitte aufpassen
11.3 Gesetze
11.1 Botschaft
Botschaft von Japan
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel. (0 30) 210 94-0
Fax (0 30) 210 94-222
Öffnungszeiten der Konsular- und der Kulturabteilung:
Mo-Fr: 9-12.15 und 14-16.30
(außer an deutschen Feiertagen, wie in Berlin gültig, sowie 21./22. Sept., 12. Okt. und 23. Nov. & Dez. 2009)
Deutsche Botschaft Tokyo
4-5-10 Minami-Azabu, 4-Chome
Minato-ku, Tokyo 106-0047
Tel.-Nr.: (03) 5791-7700
Fax-Nr.: (03) 5791-7773
11.2 Diebstahl
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Japan ist eines der sichersten Länder auf der Welt, mit einer sehr niedrigen Kriminalitätsrate. Hier kann man sich quasi auch in dunkele und abgelegene Gassen trauen, ohne Angst haben zu müssen überfallen zu werden. Auch das Zugfahren am Abend und bei Nacht ist ohne Gefahren möglich, selbst für alleinreisende Frauen ist es sicher. Von der geringen Kriminalität, die ausgeübt wird, bekommen westliche Touristen nichts mit. Dennoch gilt, wie inanderen Urlaubsländern auch, dass man auf seine Sachen gut aufpassen muss. Dies gilt an Orten, an denen sich viele Menschen tummeln. Man sollte seine Wertsachen gut in der Tasche verstauen. Hat man unerwartetender Weise doch ein Problem, kann man sich an einen Polizisten wenden. Diese sind nicht schwer zu finden, da die japanische Polizei allseits präsent ist. Es könnte allerdings zu Sprachproblemen kommen, da nur wenige Polizisten Englisch sprechen. Dennoch wird man sich auf die eine oder andere Weise verständigen können und die Polizisten tun alles, um den Touristen zu helfen, auch wenn sie sich nur verlaufen haben.
11.3 Gesetze
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Das japanische Recht unterscheidet nicht zwischen weichen und harten Drogen. Die Einfuhr jeglicher Drogen führt zu Haftstrafen. Selbst das Einführen von Allergiepräparaten, Inhalatoren und Nasennebenhöhlen-Medikamenten kann als illegal angesehen werden. Hierzu sollte man sich Informationen von der Japanischen Botschaft einholen. Ebenso wenig wird von einer Strafe abgesehen, wenn man nur eine geringe Menge Drogen (z.B. zum Eigengebrauch) mit sich führt. Der Besitz von Marihuana und Haschisch kann zu einer siebenjährigen Haftstrafe führen und der Besitz von Amphetaminen sogar zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Da die japanischen Gefängnisse und dortigen Haftbedingungen als hart empfunden werden, sollte man als Urlauber keinerlei Risiko eingehen.
Es gibt aber auch japanische Gesetze, die sehr kurios und für unsere westliche Welt eher lustig sind. Hier einige Beispiele: